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Angaben gemäß § 5 TMG

Verantwortlich

Privatarztpraxis Dr. Darina Farbacher

Am Bubenrech 117

66994 Dahn

Inhaberin: Dr. Darina Farbacher

Kontakt

Berufsrechtliche Angaben

Berufsbezeichnung: Arzt (Berufsbezeichnung verliehen in der Slowakei)

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Deutschhausplatz 3

55116 Mainz

www.laek-rlp.de

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Urheberrecht

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KI-Bearbeitung und Kennzeichnung unserer Medien

Die Bilder und Videos auf unserer Website beruhen in der Regel auf Originalaufnahmen. Teilweise setzen wir künstliche Intelligenz (KI) ein, um Bilder zu überarbeiten oder aus einem vorhandenen Foto eine Animation zu erstellen. Ein KI-Hinweis bedeutet deshalb nicht automatisch, dass das gesamte Motiv künstlich erzeugt wurde.

Was die Hinweise bedeuten

KI-bearbeitet
Ein vorhandenes Bild wurde mit Unterstützung von KI überarbeitet, beispielsweise hinsichtlich Licht, Farben oder Bilddetails. Die Darstellung kann vom ursprünglichen Foto abweichen.
mit KI-animiert
Aus einer vorhandenen Aufnahme wurden mit KI bewegte Bildinhalte erstellt. Die gezeigten Bewegungen sind künstlich ergänzt und keine dokumentarische Aufnahme eines tatsächlich gefilmten Ablaufs. Dieser Hinweis gilt auch für das Standbild in der Videovorschau.

Das Sternsymbol mit der dauerhaft sichtbaren Abkürzung „KI“ (auf Englisch „AI“) direkt am Bild oder Video weist auf den KI-Einsatz hin. Am Computer lässt sich die ausführliche Beschreibung durch Darüberfahren mit der Maus oder per Tastaturfokus einblenden; auf einem Touch-Gerät durch Antippen. Erneutes Antippen oder Tippen außerhalb schließt die Anzeige.

Rechtlicher Hintergrund

Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, auch AI Act) gilt seit dem 2. August 2026. Nach Absatz 4 müssen Betreiber offenlegen, wenn sie mit KI Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugen oder verändern, die als Deepfake einzustufen sind. Gemeint sind Inhalte, die existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen können. Auch Veränderungen an einem echten Ausgangsfoto können darunterfallen. KI-Verordnung: Artikel 3 Nr. 60 und Artikel 50

Nicht jede KI-gestützte Bildkorrektur ist automatisch ein Deepfake. Entscheidend sind die konkrete Veränderung und der Eindruck, den die Darstellung vermittelt. Unsere Hinweise dienen der Transparenz auch bei Bearbeitungen, für die keine entsprechende Offenlegungspflicht besteht. Sie sind kein amtliches Prüfsiegel.

Besteht eine gesetzliche Offenlegungspflicht, muss die Information nach Artikel 50 Absatz 5 spätestens beim ersten Betrachten klar und erkennbar sein. Diese Erklärung im Impressum ersetzt einen erforderlichen Hinweis am Inhalt nicht. Ein erst nach Hover oder Antippen verständlicher Hinweis reicht dafür nicht ohne Weiteres aus. Erläuterungen der Europäischen Kommission (Englisch)

Unabhängig von einer KI-Kennzeichnung gelten die Verbote irreführender Werbung. Ein KI-Hinweis erlaubt insbesondere keine täuschenden Aussagen über medizinische Wirkungen oder Behandlungserfolge. § 5 UWG · § 3 HWG

Stand: 7. September 2026